Über uns
Menschen, die etwas beitragen wollen.
Der Förderverein ist ein eingetragener Verein. Bei uns sind Eltern, Großeltern und Nachbarn aus der Samtgemeinde Gellersen — auch solche, deren Kinder längst aus dem Kindergarten heraus sind. Wir sammeln Beiträge und Spenden und geben sie an den Kindergarten weiter.
Wofür wir das Geld verwenden
Der reguläre Etat einer Kita deckt den Betrieb. Er deckt nicht das Wassereis beim Sommerfest, nicht die Würstchen beim Lichterfest und nicht das Puppentheater zwischendurch. Genau da springen wir ein.
Größere Anschaffungen stemmen wir gemeinsam mit der Gemeinde. Beim geplanten Matschtisch mit Wasserlauf etwa hat der Vorstand einen Zuschuss zugesagt, sofern der Rest von anderer Seite kommt.
Alles, was wir einnehmen, bleibt im Kindergarten Kirchgellersen.
Wer mitmachen kann
Eltern, Großeltern, Geschwister, Erzieherinnen und Erzieher, Freunde des Kindergartens — und Firmen, die den Verein als Sponsor unterstützen möchten. Ein eigenes Kind in der Kita ist keine Voraussetzung.
Was wir brauchen
- Menschen, die Lust und Zeit haben, bei einer Aktion mit anzupacken
- Mitgliedsbeiträge, Einzelspenden und Sachspenden, auch von Firmen
- Ideen und Anregungen, was dem Kindergarten guttun würde
Gemeinnützig — Spenden sind absetzbar
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Über Beiträge und Spenden stellen wir auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus, die du beim Finanzamt geltend machen kannst. Schreib uns dafür einfach kurz.
Einmal im Jahr: die Mitgliederversammlung
Dort berichten Vorstand und Kassenwart, es wird über die Verwendung der Mittel gesprochen und der Vorstand gewählt. Interessierte sind willkommen, auch ohne Mitgliedschaft.
Der Vorstand
Kay Dietrich
1. Vorsitzender
Peter Schmidt
2. Vorsitzender
Mathias Schlett
Kassenwart
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und arbeitet ehrenamtlich. Eingetragen im Vereinsregister unter VR 200544beim Amtsgericht Lüneburg. Alles Weitere steht in unsererSatzung.
Mitmachen
Der Beitrag liegt bei 24 Euro im Jahr. Wer darüber hinaus etwas geben möchte, kann das im Antrag eintragen.
